Wussten Sie schon: In den Konventionen vom Weltladen Dachverband ist festgelegt, das ausbeuterische Kinderarbeit immer abzulehnen ist. Wenn jedoch die Alternative zur Kinderarbeit für die Kinder schlechter ausfallen würde (wie z.B. Prostitution), wird sie unter bestimmten Voraussetzungen geduldet. Es muss bspw. der Zugang zu Schule und Ausbildung gewährleistet werden. Außerdem dürfen Kinder keine Arbeit ausüben, die sie körperlich oder seelisch beeinträchtigen.
Weitere Informationen zu den Konventionen der Weltläden finden Sie hier.